Wertermittlung
Immobilienwertermittlung (Verkehrswertgutachten)
Eine Immobilienwertermittlung macht immer dann Sinn, wenn die Frage aufkommt, welchen Verkehrswert eine Immobilie hat - sei es, weil man selbst ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben oder verkaufen möchte oder um zu überprüfen, ob anfallende Steuern dem Wert der Immobilie überhaupt gerecht werden.
Wann ist ein Verkehrswertgutachten nötig?
- Verkauf und Erwerb
- Ehescheidung
- Erbauseinandersetzungen
- Zwangsversteigerung
- Wohnungs- und Teileigentum
- Beleihung
- Steuerliche Anlässe
- Versicherungsanlässe
- Vermögensverwaltung
Meine Kompetenz
Die Grundstückswertermittlung ist ein Aufgabenbereich meiner beruflichen Tätigkeit als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur.
Durch langjährige Erfahrung auf dem Brandenburger Immobilienmarkt und fachliche Kompetenz bin ich ein unabhängiger, sachverständiger Gutachter. Nach gründlichen Recherchen und der Zusammenstellung aller Informationen zu den Immobilien sind meine Gutachten fachlich fundiert und auch für den Laien leicht nachvollziehbar.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gutachten für unbebaute und bebaute Grundstücke
- Gutachten über Rechte und Belastungen an Grundstücken
- Gutachten zum Zwecke der Beleihung
- Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertgutachten
- Gutachterliche Stellungnahmen zu Fremdgutachten
Welche Unterlagen benötigen wir?
Für ein unbebautes Grundstück:
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Kataster- und Vermessungsamt)
- Auszug aus dem Grundbuch (Grundbuchamt)
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (Untere Bauaufsichtsbehörde)
- Auskunft über eventuelle Belastungen mit Kampfmitteln
- Auskunft zum evtl. vorhandenen Denkmalschutz (Denkmalschutzbehörde)
- Miet- oder Pachtvertrag sowie sonstige Verträge
Zusätzlich für bebautes Grundstück:
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Bauakte und Baubeschreibung
- Auskünfte über evtl. vorhandene Baumängel und Bauschäden
- Grundrisse, Gebäudeschnitte und -ansichten
- Wohn- und Nutzflächenberechnung, Berechnung der Rauminhalte
- Einnahmen und Ausgaben für das Objekt
Natürlich biete ich Ihnen gerne an, die für das Gutachten notwendigen Unterlagen und Auskünfte für Sie kostenpflichtig zu beschaffen