Hausbau


Gern unterstützen wir Sie von der Planungsphase bis zur Fertigstellung Ihres neuen Bauvorhabens.

Unsere Leistungsschwerpunkte sind:


Amtlicher Lageplan

Der Amtliche Lageplan ist gemäß der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung einer der wichtigsten Bestandteile zum Erteilen einer Baugenehmigung. Er enthält die Grenzen des zu bebauenden Grundstückes und der benachbarten Flurstücke, den Bestand der Gebäude, die Lagebezeichnungen und Flächenangaben sowie Hinweise auf Baulasten.

Objektbezogener Lageplan

Der Objektbezogene Lageplan enthält zusätzlich den Grundriss der geplanten baulichen Anlage mit ihren Außenmaßen und den Abstandsflächen, die geplante Zuwegung und Zufahrt, die Anordnung der Stellplätze und Nebenanlagen sowie die geplanten Ver- und Entsorgungsleitungen. Er wird jedoch im Gegensatz zum Amtlichen Lageplan nicht beurkundet.

Projekteintrag

Auf Basis der vom Architekten zur Verfügung gestellten Zeichnungen oder digitalen Daten wird die geplante bauliche Anlage in den Amtlichen oder Objektbezogenen Lageplan übertragen und dargestellt.

Grob- und Feinabsteckung

Die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und der Höhenlage der baulichen Anlage ist der Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Baubeginn durch Vorlage einer Einmessungsbescheinigung nachzuweisen.

Die Umringsmaße des Gebäudes, die Abstände zu den Grundstücksgrenzen und die Höhe der Bodenplatte werden gemessen und mit den in der Baugenehmigung vorgeschriebenen Maßen verglichen.

Als kostengünstigste Variante kann der Grundflächen- und Höhennachweis in Verbindung mit der Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster durchgeführt werden.

Grundflächen- und Höhennachweis

Die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und der Höhenlage der baulichen Anlage ist der Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Baubeginn durch Vorlage einer Einmessungsbescheinigung nachzuweisen.

Die Umringsmaße des Gebäudes, die Abstände zu den Grundstücksgrenzen und die Höhe der Bodenplatte werden gemessen und mit den in der Baugenehmigung vorgeschriebenen Maßen verglichen.

Als kostengünstigste Variante kann der Grundflächen- und Höhennachweis in Verbindung mit der Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster durchgeführt werden.

Gebäudeeinmessung

Zur Erfüllung der Gebäudeeinmessungspflicht nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz (BbgVermG) wird der endgültige Grundriss eines neu errichteten oder im Grundriss veränderten Gebäudes erfasst. Die Gebäudeeinmessung ist die Grundlage für die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch die Katasterbehörde.